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Zuletzt aktualisiert: 31.07.2011 um 05:14 UhrKommentare

Jagd auf die Hexen im Murtal

Zwischen 1650 und 1699 kamen in der Steiermark 615 Menschen, auch viele aus der Region, wegen Hexerei und Zauberei vor Gericht. Ein Streifzug durch die steirische Geschichte.

Foto © Eva Maria Griese

Die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts war die schreckliche Zeit der Hexen- und Zaubererprozesse in Österreich. Zu einer Zeit, in der in anderen Ländern Europas die Hexenjagd zu Ende ging, kam es bei uns zu deren Höhepunkt. Allein zwischen 1650 und 1699 kamen in der grünen Mark 615 Personen vor Gericht.

Von Anfang an wurde die Verfolgung der Verdächtigen von der weltlichen Obrigkeit durchgeführt, wobei sich ab etwa 1650 die Landgerichtsverwalter und Bannrichter auf die Verfolgung von Hexen und Zauberern spezialisierten. Und dennoch kam es in der relativ kleinen Steiermark (damals noch mit der Untersteiermark) zu großen regionalen Unterschieden.

Von der Verfolgung am stärksten betroffen war die Region von Fürstenfeld über Radkersburg und Marburg bis Pettau sowie das obere Murtal. In anderen Teilen des Landes kam es zu keinem Prozess. Zwischen 1546 und 1746 kam es insgesamt zu 220 Verfahren, wobei 820 Menschen vor Gericht standen, davon 48 Prozent Frauen und 34,3 Prozent Männer. Bei 17,7 Prozent sind weder Name noch Geschlecht überliefert.

Bemerkenswert ist der regionale Unterschied. Während in der Untersteiermark auf einen vermeintlichen Zauberer sechs Hexen kamen, stand es in der Südoststeiermark eins zu eins. Im oberen Murtal hingegen war das Verhältnis 1,6:1, das heißt, hier überwogen - gegen alle heutigen Hexen-Klischees - die angeklagten Männer. In Salzburg und Oberösterreich war der Anteil der hingerichteten Männer noch höher, schildern Helfried Valentinitsch, Johann Schleich und Alfred Seebacher-Mesaritsch.

Der Großteil aller Angeklagten gehörte der bäuerlichen Unterschicht oder Randgruppen an, vor allem Bettler und Landstreicher, die sich keinen Verteidiger leisten konnten. Spektakuläre Prozesse gegen prominente Opfer sind die Ausnahme.

Bedrohungen

Kollektive Ängste hatten immer schon zur Suche nach Sündenböcken geführt. Dazu kamen Neid, Habgier und Hass sowie persönliche Motive, auch Frauenhass und sexuelle Ängste spielten eine Rolle. Es war eine Epoche des Umbruchs. Die Lage nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) war schwierig, da viele Menschen ihr Hab und Gut verloren hatten. Nun zogen sie bettelnd durch die Lande und konnten als ideale Sündenböcke an fast allem schuld sein.

Aberglaube beherrschte viele Menschen. Bei den Vorwürfen gegen Hexen und Zauberer ging es meist um Schadenszauber, dabei stand Wetterzauber an erster Stelle, gefolgt von Liebeszauber, Wolfsbannen, Potenzverlust und Viehzauber. Das Buch vom "Hexenhammer" (1487) der Mönche Heinrich Institoris und Jakob Sprenger gab den Richtern Anweisungen zum Aufspüren von Hexen und Zauberern. Die Folgen waren verheerend. 1574 erließ Erzherzog Karl II. die Steirische Landesgerichtsordnung, die festlegte, dass jede Form von Schadenszauber mit der Todesstrafe zu belegen sei.

1653 fand in St. Lambrecht ein Zaubereiprozess statt. Angeklagt waren Lorenz Steger (40), Thomas Heyser (82) und sein 18-jähriger Sohn Gregor. Der alte Heyser und Steger trieben sich als Bettler im oberen Murtal herum, der junge Heysern war Viehhalter. Vermutlich hatten die Bettler den Bauern gedroht, ihr Vieh von Wölfen zerreißen zu lassen. Das hatte genügt, um sie dem Bannrichter Johann Andreas Barth vorzuführen. Der konzentrierte sich beim Verhör auf den alten Heyser. Der Greis gestand unter Folter, dass er und seine Mitangeklagten durch Wetterzauber und Wolfsbannen Schaden angerichtet hätten. Zudem gab er andere Personen als Mittäter an.

Treffen auf dem Schöckl

Bei einer zweiten Folterung schilderte Heyser ein Treffen mit dem Teufel auf dem Schöckl und behauptete, dass daran auch eine bekannte Grazer Wirtin, die "Prandtauerin", vermummt teilgenommen hätte. Dabei soll es sich um die Wirtin Anna Susanna Prandtauer, aus Radkersburg gebürtig, gehandelt haben. Diese führte mit ihrem Ehemann ein Gasthaus in der Sporgasse. Doch die Suppe war zu dünn für eine Anklage. Barth war enttäuscht, ließ aber die Anschuldigungen gegen die Wirtin festhalten, verurteilte die drei Männer am 4. August 1653 wegen angeblicher Zauberei zum Tode und ließ sie hinrichten.

ROBERT ENGELE

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