Boehlerit weiterhin in der Talsohle
Bereits im Vorjahr übte sich die Belegschaft von Boehlerit in Kapfenberg in Lohnverzicht. Jetzt werden auch für 2010 Abstriche gefordert, das will man nicht hinnehmen. Die Kurzarbeit wird aber aller Voraussicht nach verlängert.

Foto © Privat
Wie in anderen Industriebetrieben der Region ist auch beim Hartmetall-Erzeuger Boehlerit in Kapfenberg vorerst noch sehr wenig von einer Erholung der Konjunktur zu bemerken. "Die Lage hat sich zwar stabilisiert, aber auf niedrigem Niveau", sagt dazu Angestellten-Betriebsratsobmann Leopold Moser. Verkauf und Geschäftsführung versuchen laut Moser alles, um Aufträge an Land zu ziehen, und alle hoffen, dass es bald besser wird.
Aber wann das sein wird, weiß man eben nicht, und deshalb muss man sich auf eine Verlängerung der Durststrecke einstellen. Das heißt zum einen Verlängerung der Kurzarbeit, die bereits seit neun Monaten gilt und demnächst für weitere sechs bis zwölf Monate ausverhandelt wird. Und das heißt zum anderen auch weiterer Einkommensverzicht für die Belegschaft.
Während die Kurzarbeit mit dem Betriebsrat akkordiert ist, dürfte es mit dem Gehaltsverzicht nicht so einfach werden. Werner Wilfinger vertritt als Chef des Arbeiter-Betriebsrates 350 der insgesamt 490 Boehlerit-Beschäftigten in Kapfenberg - und er winkt ab: "Wir müssen durch die Kurzarbeit Lohneinbußen von zehn Prozent hinnehmen und haben im Vorjahr bereits einen Beitrag geleistet. Heuer sind wir mit dieser Maßnahme keineswegs einverstanden."
Im Vorjahr gingen die Wogen hoch, weil vier Prozent Lohnverzicht zu leisten waren. Allerdings wurde der gesamte Abzug beim Weihnachtsgeld vorgenommen, daher riss er vielen Boehlerit-Beschäftigten ein schönes Loch in die Budgetplanung.
Gestaffelter Verzicht
Heuer sieht der Plan laut Betriebsratsobmann Moser einen gestaffelten Verzicht vor: Bis 3500 Euro Bruttoverdienst sollen es 1,5 Prozent sein, von 3500 bis 5000 Euro drei Prozent, und wer mehr als 5000 Euro brutto verdient, soll fünf Prozent zur Konsolidierung beitragen.
Die Bereitschaft für diese Maßnahme ist, wie gesagt, nicht sehr groß. Andererseits weiß die Belegschaft um die Probleme, die sie ja tagtäglich selber im Betrieb sieht. Und man weiß auch, dass der Aderlass für die Belegschaft im Schwesterwerk in Baden-Württemberg noch wesentlich härter ausfällt. Dort sind nicht nur die Kurzarbeits-Regelungen für die Mitarbeiter deutlich ungünstiger, sie müssen überdies auf das 13. und 14. Monatsgehalt verzichten.
Die Belegschaftsvertreter wollen dennoch nicht so rasch aufgeben und hoffen, dass man - zusätzlich zur Kurzarbeit - mit vermehrter Bildungskarenz durch die Krise kommen kann. Aber letztlich entscheidet ohnehin jeder Beschäftigte für sich selber, denn einem Gehaltsverzicht kann der Betriebsrat nicht für die gesamte Belegschaft zustimmen.
Das müssen die Beschäftigten selbst mit dem Chef ausmachen. Im Herbst nahmen 90 Prozent der Belegschaft die Kürzung in Kauf, zehn Prozent unterschrieben nicht und hatten daher auch keine Abstriche hinzunehmen.
Eine Kündigung wegen dieser Weigerung ist nicht zulässig - aber wenn die Krise noch länger anhält, haben jene, die sich der Maßnahme verweigern, womöglich nicht die allerbesten Karten.













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