200-Millionen-Klage gegen Grasser und Co.
Ex-Finanzminister Grasser und die anderen Beschuldigten in der Causa Buwog sind nun auch mit einer Schadenersatzforderung der CA Immo konfrontiert, die im Privatisierungsverfahren der Bundeswohnungen dem Immofinanz-Konsortium knapp unterlegen war.

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Die börsenotierte CA Immobilien Anlagen AG (CA Immo) hat sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, berichtet die Wiener Wochenzeitung "Falter" in ihrer morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe laut Vorausmeldung. Die CA Immo bestätigt die Schadenersatzforderung dem Grund nach, wollte die vom "Falter" genannte Höhe aber nicht kommentieren.
Laut "Falter" fordert die CA Immo von den Beschuldigten des Buwog-Verfahrens 200 Millionen Euro Schadenersatz für "entgangenen Gewinn" und Beraterkosten. Bei der Privatisierung der staatlichen Bundeswohnungen im Jahr 2004 flossen während der Amtszeit von Karl-Heinz Grasser als Finanzminister heikle Informationen: Das Immofinanz-Konsortium, das den Zuschlag erhielt, soll Hinweise zu den finanziellen Möglichkeiten des Mitbewerbers CA-Immo bekommen und daraufhin im Endspurt sein Angebot nachgebessert haben. Überbracht wurde die Information vom Lobbyisten Peter Hochegger, der sie vom Grasser-Trauzeugen Walter Meischberger bekommen hatte.
Hochegger und Meischberger erhielten von der siegreichen Immofinanz fast zehn Millionen Euro Provision, das Geld floss unversteuert nach Zypern und letztlich auf drei Konten in Liechtenstein. Den Verdacht, dass Grasser entscheidende Informationen aus dem Privatisierungsverfahren gegen Schmiergeld für seine Freunde und Geschäftspartner und möglicherweise auch für ihn weitergegeben habe, hat dieser stets entschieden zurückgewiesen. "Wir haben das Verfahren von Beginn an verfolgt und alle möglichen Rechtsschritte gemacht. Nun haben wir uns im Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, um die Interessen unserer Aktionäre zu wahren", sagte eine Sprecherin der CA Immo.
Neben der Schadenersatzforderung muss sich Grasser auch mit steuerlichen Fragen auseinandersetzen: Die Kriminalpolizei eröffne nun eine neue Front im Finanzstrafverfahren gegen den Ex-Finanzminister wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung, so der "Falter". Untersucht wird die Versteuerung der unterjährigen Gewinne auf jenem Konto, auf das Grasser 500.000 Euro seiner Schwiegermutter eingezahlt haben will. Mit dem Geld wurden bei Aktiendeals unterjährige Gewinne von 65.000 Euro erwirtschaftet. Nun gehe es um die Frage, wer diese Gewinne versteuern hätte müssen.
Grassers Schwiegermutter Marina Giori-Lhota erklärte der Tiroler Finanzbehörde, sie sei nicht wirtschaftlich Berechtigte des Geldes gewesen. Grasser selber hat laut "Falter" diese Gewinne offenbar nicht versteuert und auf seine Schwiegermutter verwiesen. Grassers Anwalt betonte, alles sei korrekt versteuert worden. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.













