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Zuletzt aktualisiert: 08.06.2010 um 17:01 UhrKommentare

Heftiger "Aussendungsstreit" zwischen FPK und Petzner

FPK und Stefan Petzner (BZÖ) liefern sich via APA-OTS einen heftigen Streit über die Tätigkeiten des Nationalratsabgeordneten bei einer PR-Firma.

Streit zwischen FPK und Petzner wird via Aussendungen ausgetragen

Foto © KLZ DIGITAL / Montage, Fotos: Weichselbraun (2), Scheriau (1)Streit zwischen FPK und Petzner wird via Aussendungen ausgetragen

Über die OTS-Plattform der Austria Presse Agentur (APA) fechten derzeit die Freiheitlichen in Kärnten und Stefan Petzner (BZÖ) einen öffentlichen Streit um Petzners Tätigkeit bei einer PR-Firma aus. Den Anfang machte der FPK-Pressedienst am Dienstag mit einem an den Nationalratsabgeordneten gerichteten Fragenkatalog, in dem gemahnt wurde: "Der FPK-Pressedienst erwartet ehest Antwort."

Diese kam prompt: "Obwohl der Fragenkatalog vor persönlichen Untergriffen, Unterstellungen und Eingriffen in meine Privatsphäre nur so strotzt und ein Großteil der Fragen überhaupt nichts mit meiner politischen Tätigkeit zu tun hat, beantworte ich die Fragen", so Petzner in seiner Aussendung.

Fragen und Antworten im O-Ton

Frage 1

  • Warum hat Stefan Petzner seine Nebeneinkünfte von der Firma Wagner PR Communications erst am 2. Juni dieses Jahres dem Parlament gemeldet, obwohl er bereits seit dem Vorjahr dort arbeitet?

Zu Frage 1: "Ich habe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen meine Einkünfte ordnungsgemäß an die zuständigen Stellen gemeldet. Das Problem der FPK ist, dass sie diese gesetzlichen Bestimmungen nicht kapiert hat und etwa nicht weiß, dass es neben dem Unvereinbarkeitsgesetz, das insbesondere für Regierungsmitglieder des Bundes und des Landes gilt, das Bezügebegrenzungsgesetz gibt, das eigene Bestimmungen für Nationalräte hat und sich von jenen Bestimmungen für Regierungsmitglieder im Unvereinbarkeitsgesetz fundamental unterscheidet. Damit die FPK, die als Regierungspartei die Gesetze eigentlich kennen sollte, endlich die Rechtslage kennt, führe ich betreffend meiner Person die gesetzliche Lage wie folgt aus: Als Abgeordneter zum Nationalrat gilt für mich im Unterschied etwa zu Landeshauptmannstellvertreter Scheuch oder Landesrat Ragger, § 6a des Unvereinbarkeitsgesetzes, wonach ich ein Dienstverhältnis bei einer Gebietskörperschaft zu melden habe. Das habe ich getan und meine seinerzeitige Tätigkeit im Amt der Kärntner Landesregierung ordnungsgemäß gemeldet. Für meine Tätigkeit in der Privatwirtschaft gilt nicht wie die FPK glaubt das Unvereinbarkeitsgesetz, sondern § 9 des Bezügebegrenzungsgesetzes, wonach ich ein Einkommen eines Rechtsträgers, das jährlich höher als 14 % des monatlichen Bezugs als Nationalratsabgeordneter ist, in eine Liste einzutragen habe. Auch das habe ich getan und mich punktgenau an die Bestimmungen im Bezügebegrenzungsgesetz gehalten.

Frage 2

  • Wie hoch ist das Nebeneinkommen von Stefan Petzner, dessen Chef angekündigt hat, dass die Höhe des Gehaltes der Höhe eines Nationalratsabgeordneten entsprechen würde?

Zu Frage 2: "Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gebe ich an, dass dieses höher als 14 % des monatlichen Bezugs als Nationalratsabgeordneter ist."









Frage 3

  • Versteuert Stefan Petzner seine Nebeneinkünfte in Österreich pflichtgemäß?

Zu Frage 3: "Ja. Ich versteurere alle meine Einkünfte in Österreich und das beim höchstmöglichen Steuersatz von rund 50 Prozent."







Frage 4

  • Arbeitet Stefan Petzner überhaupt für die Firma in Monaco (schließlich verbringt er die meiste Zeit in Kärntner Szene-Lokalen) oder ist sein Job nur eine Tarnung für eine versteckte Parteienfinanzierung über Petzners Durchlaufkonto für das BZÖ?

Zu Frage 4: "Ja, im Rahmen meiner aktuellen zeitlichen Möglichkeiten. Eine Tarnung für eine versteckte Parteienfinanzierung liegt daher nicht vor. Im Übrigen läuft die FPK Gefahr, mit dem Vorwurf der versteckten Parteinfinanzierung gegen strafrechtliche Bestimmungen zu verstoßen."









Frage 5

  • Ist es in Europa üblich, dass man als Politiker für einen Nebenjob einen Ferrari als Dienstwagen erhält?

Zu Frage 5: "Diese Beurteilung bleibt dem Wähler überlassen und geht die FPK nichts an."








Frage 6

  • Hat Stefan Petzner jemals Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Generalsekretär des BZÖ bezogen?

Zu Frage 6: "Ja. Aber im Unterschied zum FPK-Abgeordneten Martin Srutz, der sich seine Tätigkeit als Generalsekretär mit 5.000 Euro plus Spesen verrechnen ließ, habe ich aber für die Zeit als ich noch Mitarbeiter der Kärntner Landesregierung war, auf ein eigenes, zusätzliches Einkommen als Generalsekretär komplett verzichtet. Ebenso auf die Abrechnung von Spesen. Erst als ich meine Tätigkeit im Amt der Kärntner Landesregierung beendet habe, habe ich seitens der Bundespartei für meine Tätigkeiten als Generalsekretär im Zeitraum von einigen Monaten ein unregelmäßiges Pauschalhonorar von 2.000 Euro bezogen, das ich selbstverständlich auch versteuert habe."



Frage 7

  • Hat er die Einkünfte als BZÖ-Generalsekretär pflichtgemäß dem Parlament gemeldet?

Zu Frage 7: "Es gilt § 9 des Bezügebegrenzungsgesetzes, das im Unterschied zu den für LR Ragger und LHstv. Scheuch geltenden Bestimmungen im Unvereinbarkeitsgesetz keine zeitlichen Fristen für Meldungen vorsieht. Laut Auskunft der zuständigen Stellen in der Parlamentsdirektion liegt dem folgend meinerseits sowohl was meine privatwirtschaftlichen Tätigkeiten als auch meine Tätigkeiten für das BZÖ als Generalsekretär betrifft, KEIN Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen und geltende Meldepflichten vor. Im Gegenteil: Ich melde ordnungsgemäß entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen."





Frage 8

  • Wie hoch ist der Schuldenstand von Stefan Petzner bei seinen steirischen Banken?

Zu Frage 8: "Obwohl diese Frage mit meiner politischen Tätigkeit überhaupt nichts zu tun hat und einen unzulässigen, ungustiösen Eingriff der FPK in meinen Privatbereich darstellt, gebe ich dazu an: Wie hunderttausende andere Österreicherinnen und Österreicher auch, habe ich noch als Student einen Kredit bei der steirischen Sparkasse aufgenommen. Die Summe beläuft sich insgesamt auf rund 50.000 Euro, die entsprechenden Kreditraten werden meinerseits entsprechend monatlich bedient. Weitere Verbindlichkeiten bei Banken liegen nicht vor."




Frage 9

  • Herr Petzner, halten Sie einen Politiker mit solch einer hohen Gage, Designer-Klamotten und Ferrari-Dienstwagen als gute Vertretung für den "kleinen Mann"?

Zu Frage 9: "Das hat der Wähler zu entscheiden und nicht die FPK. Ich habe mir aber alles selbst erarbeitet und stamme aus sehr bescheidenen Verhältnissen, weswegen ich auch weiß, was es bedeutet, mit weniger auskommen zu müssen."







Frage 10

  • Herr Petzner können Sie ausschließen, dass Sie bei Ihren ehemaligen Mitarbeitern und in Ihrem Freundeskreis private Schuldverpflichtungen haben, denen sie bis zum heutigen Tag trotz mehrmaliger Aufforderung nicht nachgekommen sind?

Zu den Fragen 10 und 11: "Tatsache ist, dass ich - wie mir selbst von politischen Gegnern in der heutigen FPK attestiert wird - immer gute und sehr erfolgreiche Arbeit in Kärnten geleistet habe und zudem eine Reihe von Mitarbeitern wie etwa Harald Dobernig, Nina Petauer, Elmar Aichbichler, Gernot Schick, Didi Gallautz oder Patrick Strauss in die Politik geholt und ihnen ihre Jobs verschafft habe. Tatsache ist auch, dass ich zu keinem Zeitpunkt Mitarbeiter ausgenutzt, sondern im Gegenteil gefördert habe. Bestes Beispiel ist Harald Dobernig, der seinerzeit als einfacher Mitarbeiter im Büro des Landeshauptmannes begonnen hat, in der Folge auf meinen Vorschlag hin zum Büroleiter bestellt wurde und der schließlich mit meiner Unterstützung zum Landesrat aufgestiegen ist. Falls es entgegen meiner Erinnerung private Schuldverpflichtungen geben sollte, soll sich der Betreffende umgehend mit mir in Verbindung setzen."


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