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Zuletzt aktualisiert: 25.04.2011 um 20:49 UhrKommentare

"Asylwerber haben ja nichts verbrochen"

Wie menschenrechtskonform ist das neue Fremdenrecht? Darüber hat die Kleine Zeitung mit dem Leiter der Rechtsabteilung des UNHCR Österreich gesprochen.

Familienanhaltezentrum in Wien.

Foto © APAFamilienanhaltezentrum in Wien.

Ist das neue Fremdenrecht menschenrechtskonform?

CHRISTOPH PINTER: Es ist weder menschenrechtswidrig, noch in Ordnung. Es stellen sich aber viele Fragen die Menschenrechte betreffend.

Welche sind das?

PINTER: Warum müssen Asylwerber bis zu sieben Tage im Erstaufnahmezentrum bleiben? Warum wird Schubhaft für Minderjährige nicht generell verboten? Und aus welchem Grund gibt es keine unabhängige Rechtsberatung?

Beschleunigt die Aufenthaltspflicht nicht das Verfahren im Sinne des Asylwerbers?

PINTER: Das ist eine überschießende, unnotwendige Maßnahme. Asylwerber sollen da sein, wenn sie gebraucht werden. Außerdem entspricht die Aufenthaltspflicht einer Haft. Verlassen sie nämlich das Erstaufnahmezentrum, droht ihnen Schubhaft.

Sollten Asylwerber Ihrer Meinung nach gar nicht mehr in Schubhaft genommen werden?

PINTER: Asylwerber haben in Haft nichts verloren, sie haben ja nichts verbrochen. Besonders Minderjährige und Familien müssen davor geschützt werden. In der Regierungsvorlage steht, dass 16 bis 18-Jährige sehr wohl in Schubhaft genommen werden können.

Wieso bezeichnen Sie die Rechtsberatung für Asylwerber als nicht unabhängig?

PINTER: Die Rechtsberater müssen den Behörden Auskunft geben und sind nicht dazu verpflichtet, die Asylwerber bei Terminen zu begleiten. Außerdem soll die Beratung "objektiv" sein. Das heißt, die Rechtsberater ergreifen nicht Partei für die Asylwerber.


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