Koalition über Einigung zu Fremdenpaket zufrieden
Die Regierungsmitglieder von SPÖ und ÖVP haben sich am Dienstag vor der Ministerratssitzung über die Einigung auf das Fremdenrechtspaket zufrieden gezeigt. Die zuständige Innenministerin Fekter sprach von einem "ganz großen Paket".

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Auch Verteidigungsminister Darabos sah ein "gutes Paket". Er ist nun auch mit den Lösungen betreffend der Schubhaft einverstanden, diese seien kinderfreundlich.
Entgegen dem ursprünglichen Plan, dass Eltern selbst entscheiden müssen, ob sie Kinder mit in die Schubhaft nehmen oder den Behörden übergeben, sollen die Kinder nun grundsätzlich bei den Eltern bleiben. Darabos sieht mit dem nun vorliegenden Entwurf die Menschenrechte gewahrt.
Fekter sagte betreffend der Schubhaft für Kinder, in der Regel werde diese maximal ein bis zwei Tage vor der Abschiebung dauern. Zur Schubhaftdauer, die nun wie auch bisher maximal zehn Monate in einer Periode von 18 Monaten ausgesprochen werden kann, meinte Fekter, sie hätte hier lieber ein Jahr gehabt.
Zurückgewiesen wurde von Fekter Kritik daran, dass Betroffene nun Deutschkenntnisse bereits im Heimatland erwerben sollen. Man könne bereits überall weltweit Deutsch lernen, wenn man einen Internetzugang hat, so die Ministerin. Sie verwies weiters auf Deutschland, wo diese Regelung bereits seit 2006 bestehe.
Die Ministerin zeigte auch Verständnis für die Kritik an den Verschärfungen im Fremdenrecht: "Ich kann natürlich verstehen, dass hinter jedem der Schicksale Hoffnungen stehen." Österreich sei aber ein "kleines Land, wir können nicht alle, die zu uns kommen wollen, aufnehmen".
Das neue Fremdenrecht schafft die klassische Zuwandererquote ab und ersetzt diese durch eine Rot-Weiß-Rot-Card. Diese legt keine Kontingente mehr fest, sondern verlangt mittels eines Punktesystems von Hochqualifizierten und Facharbeitern die Erfüllung bestimmter Kriterien wie Sprache oder Ausbildung, um nach Österreich kommen zu können. Beschlossen wird auch eine Mitwirkungspflicht für Asylwerber, die künftig bis zu sieben Tage in der Erstaufnahmestelle für Befragungen und Untersuchungen zur Verfügung stehen müssen.














