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Zuletzt aktualisiert: 11.03.2010 um 11:22 UhrKommentare

Kriminalisten wurden bei Ermittlungen behindert

Tagelang gab es keinen zuständigen Staatsanwalt. So konnten die Kriminalisten koordinierte Ermittlungen nur schwer durchführen.

Foto © AP

Die Ermittler der Sonderkommission (SoKo), die die Vorgänge bei der tödlichen Schießerei in dem Kremser Supermarkt in der Nacht auf den 5. August 2009 aufzuklären hatten, wurden bei ihren Untersuchungen behindert. Bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg gab es nämlich tagelang keinen zuständigen Sachbearbeiter, mit dem sich die Kriminalisten absprechen hätten können. Das geht aus einem Aktenvermerk des SoKo-Leiters Oberst Wolfgang Palmetshofer hervor, den Richter Manfred Hohenecker am Donnerstag im Verfahren um den erschossenen 14-Jährigen zitierte.

Demnach wollte die SoKo die behauptete Vernehmungsunfähigkeit des 43-jährigen Beamten überprüfen lassen, der den tödlichen Schuss abgegeben hatte, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, diesen und seine Kollegin, die ebenfalls geschossen hatte, tagelang nicht zu befragen. Den Kriminalisten schwebte die Beiziehung eines psychiatrischen Sachverständigen vor.

Staatsanwalt hätte Gutachter beantragen müssen

Eine solche hätte allerdings die Staatsanwaltschaft Korneuburg beantragen müssen, die auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien am 6. August von der Kremser Anklagebehörde den Fall übernommen hatte.

Tagelang gab es für die Kriminalisten jedoch keinen Ansprechpartner bei der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler überlegten sogar, ob für den unter Tatverdacht stehenden Polizisten nicht die U-Haft angebracht wäre, konnten das aber ebenfalls mit keinem Staatsanwalt besprechen. Erst am 10. August um 9.24 Uhr stand endlich fest, wer bei der Korneuburger Anklagebehörde für den brisanten, in der Öffentlichkeit breit diskutierten Fall zuständig war.

Der Richter bezeichnete den Inhalt des Aktenvermerks als "ziemlich grobe Kritik". Oberst Palmetshofer rückte im Zeugenstand keinen Zentimeter davon ab: "Das ist eine Fakteneinschätzung." Immerhin hätte er die im Raum stehende U-Haft "über wen auch immer durchsetzen müssen".

Palmetshofer versuchte seinen Angaben zufolge, über die OStA einen Ausweg aus der unbefriedigenden Situation zu finden, "weil etwas passieren muss". Vom Portier habe er eine Handynummer eines Journalrichters bekommen: "Ich wurde nie zurückgerufen."


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