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Zuletzt aktualisiert: 20.01.2012 um 16:59 UhrKommentare

Nach Schiffsunglück: Bessere Entschädigungen nach Unfällen

Die EU-Länder haben ein Gesetz beschlossen, dass künftig Betroffene von Schiffsunfällen von der verantwortlichen Reederei Entschädigungen von bis zu 300.000 Euro erhalten können - allerdings erst ab kommendem Jahr.

Foto © Reuters

Betroffene von Schiffsunfällen wie im Fall des havarierten Kreuzfahrtschiffs "Costa Concordia" können in der EU Entschädigungen von der verantwortlichen Reederei einfordern - allerdings erst in einem Jahr. Ein entsprechendes Gesetz ist von den EU-Ländern beschlossen worden, tritt jedoch nicht vor Ende des Jahres 2012 in Kraft, wie ein Experte der EU-Kommission am Freitag in Brüssel erläuterte. Die Betroffenen des "Costa Concordia"-Unglücks vor der italienischen Insel Giglio können die Regelungen somit nicht in Anspruch nehmen.

Die neuen EU-Regelungen sehen vor, dass die Reedereien nach Unfällen ihrer Schiffe zur Verantwortung gezogen werden. Den Unternehmen müssten dann nicht mehr wie bisher Fehler nachgewiesen werden, sagte der Kommissionsexperte. Passagiere können demnach nach Schiffsunfällen Entschädigungen von bis zu 300.000 Euro erhalten.

EU-Verkehrskommissar Siim Kallas kündigte an, die Erkenntnisse aus dem Unglück vor der italienischen Küste bei einer laufenden Bewertung der Gesetze zur Sicherheit von Passagierschiffen in Betracht zu ziehen. Als Beispiele nannte der Kommissar etwa den Bau und die Stabilität von Schiffen sowie die Ausbildung der Mannschaften inklusive den Abläufen in Notlagen.


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