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Uni Salzburg: Sparpaket statt Studiengebühren Töchterle lässt Unis "nicht schlechtreden" Voriger Artikel Aktuelle Artikel: campus Nächster Artikel Uni Salzburg: Sparpaket statt Studiengebühren Töchterle lässt Unis "nicht schlechtreden"
Zuletzt aktualisiert: 17.10.2011 um 19:30 UhrKommentare

Unis bekommen freie Hand bei Studiengebühren

Die Rektoren der einzelnen Universitäten können ab März 2012 selbst Studiengebühren festsetzen. Und sie können verlangen, soviel sie wollen. Das besagt ein neues Gutachten.

Foto © Eder

Plötzlich hat die ÖVP das bessere Blatt. Im Poker um die Studiengebühren zieht Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle ein Ass aus dem Ärmel: "Wenn bis dahin nichts geschieht, werden die Unis ab 1. März 2012 Studienbeiträge einheben dürfen, in beliebiger Höhe." Ende Februar läuft das derzeitige Gesetz über Studiengebühren aus, denn der Verfassungsgerichtshof hat es aufgehoben. Einigt sich die Bundeskoalition bis dahin nicht auf einen Kompromiss, dürfen die Rektoren von ihren Studenten soviel verlangen, wie sie wollen. Bezieher von Studienbeihilfe, Kranke und junge Mütter bleiben ungeschoren, mehr als die Hälfte der Hochschüler würde es jedoch treffen.

Töchterle beruft sich auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer. Durch dieses gestärkt, lässt er der SPÖ ausrichten: "Ich bin jederzeit gesprächsbereit." Die Verhandlungen waren zuletzt festgefahren: Töchtlere wünscht sich Studienbeiträge, will, dass die Unis entscheiden, wie viel sie kassieren - maximal jedoch 500 Euro pro Semester. Die SPÖ lehnt Studiengebühren kategorisch ab und verlangt von Töchtlere, dass er das Gesetz, das der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat, reparieren solle. "Das werde ich nicht machen", entgegnet dieser.

Töchterle hat seine Gesprächspartnerin von der SPÖ, Unterrichtsministerin Claudia Schmied, erst Montagnachmittag von seinem neuen Trumpf informiert. Bevor sie etwas dazu sagen, müsse sie sich "das erst anschauen und prüfen". SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl sagt, sie rechne weiterhin "mit einer gemeinsamen Lösung", schließlich sei man in einer Koalition.

Warum die Unis mach Ablauf der Frist, die das Höchstgericht der Politik zur Reparatur des Gesetztes gestellt hat, überhaupt freie Hand bekommen? Die Unis genießen eine Sonderstellung in der Verfassung. Ihnen ist im Gegensatz zur übrigen Verwaltung laut Gutachter Heinz Mayer alles erlaubt, was der Gesetzgeber nicht ausdrücklich verbietet.

EVA WEISSENBERGER

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