Gehaltsinformationen in Stelleninseraten
Seit 1. März 2011 sind in Stelleninseraten verpflichtend Angaben zum Mindestentgelt zu machen.

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Mit 1. Jänner 2012 wird die Verletzung dieser Regelung auch geahndet. Wer es verabsäumt, in seiner Stelleninsertion die Entlohnung anzugeben, muss mit einer Verwarnung und im Wiederholungsfall mit einer Verwaltungsstrafe bis zu € 360,- rechnen.
Wen betrifft diese Regelung?
- Arbeitgeber
- Private Arbeitsvermittler
- Mit der Arbeitsvermittlung betraute Personen öffentlichen Rechts
Grundsätzlich gilt diese Regelung für die Ausschreibung von Arbeitsplätzen in Österreich, für die durch Gesetz, Kollektivvertrag, Mindestlohntarif, Satzungserklärung oder echte Betriebsvereinbarung ein bestimmtes Mindestgehalt gebührt.
Welche Art von Inseraten ist betroffen?
Betroffen sind alle Arten von Stellenausschreibungen. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Raumanzeigen und Zeilenanzeigen. Auch Online-Inserate sind von der Regelung betroffen.
Bei Sammelinseraten mit mehreren Positionen muss das jeweilige Gehalt pro ausgeschriebener Position angegeben werden.
Wie muss das Gehalt angegeben werden?
Es muss das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertraglich oder durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt angegeben werden. Eine Ausnahme von der Pflicht zur Gehaltsangabe besteht nur, wenn Positionen ausgeschrieben werden, für die Kollektivvertrag gilt (zB Geschäftsführer).
Die Angabe muss betragsmäßig und unter Angabe der Zeiteinheit erfolgen. Überstundenpauschalen und sonstige Zulagen dürfen eingerechnet werden. Generell ist es natürlich erlaubt, auf die Bereitschaft zur kollektivvertraglichen Überbezahlung hinzuweisen.
Wie sehen Beispiele für Formulierungen aus:
"Wir suchen zu ... € ... brutto monatlich."
"Entgelt: € .... brutto/Stunde, Überbezahlung möglich."
"Diese Position ist mit einem Jahresbruttogehalt von € ... dotiert."
"Das Jahresbruttogehalt bewegt sich – in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil – zwischen € ... und € ...."
"Für diese Position gilt ein KV-Mindestgrundgehalt von € ... brutto pro Monat."
?Verhandlungsbasis € .... brutto Monatsgehalt mit Bereitschaft zur Überbezahlung"







