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Zuletzt aktualisiert: 14.11.2011 um 14:12 UhrKommentare

Datensicherheit: Zum Vergessen

Facebook & Co.: Die EU-Kommission will mit einem "Recht auf Vergessen" gegen den sorglosen Umgang mit Daten im Internet vorgehen. Experte fordert mehr Kontrolle. Alle das, weil ein Wiener nicht locker ließ.

Die Datenwolke schwebt immer über einem, egal wo, egal wann - das soll sich nun ändern

Foto © APADie Datenwolke schwebt immer über einem, egal wo, egal wann - das soll sich nun ändern

Max Schrems, 24, hat es allen gezeigt. Anfang September hat der Jus-Student aus Wien weltweit für Aufsehen gesorgt. Dabei hat er eigentlich nur ein Recht durchgesetzt, das jedem Nutzer des sozialen Netzwerks Facebook zusteht. Er hat den Mega-Konzern dazu aufgefordert, ihm alle Daten, die über ihn gesammelt worden sind, auszuhändigen. Er hat sich nicht abwimmeln lassen, blieb hartnäckig. Schlussendlich erreichte ihn eine CD-ROM aus Kalifornien. Der Inhalt: 1222 Seiten mit persönlichen Daten, die im Laufe der Zeit über ihn gesammelt wurden. Was besonders schwer wiegt: Es waren auch Daten darunter, die er bereits lange zuvor gelöscht hatte.

"Wir haben also ein paar, zweifellos sehr intelligente, Jus-Studenten dafür gebraucht, um uns in dieser Deutlichkeit aufzuzeigen, dass Facebook auch vermeintlich gelöschte Daten aufbewahrt", sagt Rainer Knyrim, Anwalt und Datenschutzexperte in Wien.

"Daten jederzeit löschen"

Schrems und seine Gruppe "europe-v-facebook" haben ordentlich Eindruck gemacht. So sehr, dass sich nun sogar EU-Justizkommissarin Viviane Reding mit ihnen treffen möchte. Reding will bis Ende Jänner 2012 Vorschläge zur Reform der EU-Datenschutzrichtlinie vorlegen. Sie will das "Recht auf Vergessen" im Internet gegen den Widerstand von Web-Unternehmen durchsetzen. Es gebe beim Datenschutz derzeit noch zu viele "Schlupflöcher", unter anderem für Unternehmen außerhalb der EU. Die Internet-User sollten "jederzeit und selbstbestimmt ihre persönlichen Daten löschen können, insbesondere die Daten, die sie selbst ins Internet stellen", so Reding.

"Dieses Recht auf Vergessen klingt ja ganz schön", so Knyrim. Er verweist jedoch darauf, dass die Rechtslage bereits jetzt ein Löschungs- sowie ein Widerspruchsrecht vorsieht. "Ein Unternehmen muss Daten löschen", das sei bereits jetzt gesetzlich klar geregelt. Das Problem: "Keiner haut ihnen auf die Finger, wenn sie es nicht tun." So sei die österreichische Datenschutzkommission personell "wahnwitzig unterbesetzt". Nicht die Rechtslage, sondern der Vollzug sei das große Problem, dem man sich annehmen müsse.

MANFRED NEUPER

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