Stichwort: Grundsteuer
Gemeinden, IWF, Wifo und IHS drängen auf Reform der antiquierten Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer - doch was ist sie überhaupt?
Die Städte und Gemeinden brauchen dringend mehr Geld und drängen daher auf eine Reform der antiquierten Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer. Der Internationale Währungsfonds (IWF) sowie die heimischen Wirtschaftsforschungsinstitute Wifo und IHS haben sich wiederholt für eine höhere Grundsteuer bzw. für eine Neubewertung der Einheitswerte ausgesprochen, Finanzminister Josef Pröll (V) will von Steuererhöhungen aber nichts wissen, so lange das Sparpaket nicht vorliegt. Der Reformdruck dürfte jedoch weiter steigen, da beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Verfahren über die Berechnung der Grundsteuer anhängig ist. In der Oktobersession wird ein Urteil des Höchstgerichts in dieser Causa erwartet.
Einheitswerte
Knackpunkt der neu aufgeflammten Debatte sind wie schon in den vergangenen Jahren die Einheitswerte, die nicht den aktuellen Marktwert von Immobilien widerspiegeln. Grundsätzlich wird zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (Grundsteuer A) und sonstigem Grundvermögen (Grundsteuer B) unterschieden. Für das Grundvermögen wurden die Einheitswerte zuletzt im Jahr 1973 festgestellt und in mehreren Schritten bis 1983 lediglich pauschal um 35 Prozent angehoben, die letzte Haupterhebung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen fand 1988 statt.
Das Grund- und Immobilienvermögen in Österreich wird von Wirtschaftsforschern auf zumindest 690 Mrd. Euro geschätzt. Die Einheitswerte des Grundvermögens würden nur noch 10 bis 25 Prozent der Verkehrswerte, jene der Wohnungen 10 Prozent und des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens lediglich 1 bis 3 Prozent betragen. Maximal kann die Grundsteuer 1 Prozent der Einheitswerte betragen. Die Grundsteuer wird, sofern sie 75 Euro im Jahr übersteigt, in vier Teilbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eingehoben und kommt großteils den Gemeinden zugute.
Neubewertung
2009 erbrachte die Grundsteuer insgesamt 580 Mio. Euro ein, 27 Millionen Euro davon kamen aus der Landwirtschaft. Die von den Agrarbetrieben entrichtete Grundsteuer liegt allerdings seit Jahrzehnten nahezu unverändert zwischen 25 und 27 Mio. Euro, während das Steueraufkommen aus dem Grundvermögen zumindest nominell steigt. Real sind die Grundsteuereinnahmen seit der letzten Neubewertung Mitte der 70er Jahre allerdings gesunken: Lagen sie 1965 noch bei 0,32 Prozent der Wirtschaftsleistung, waren es 1975 nur noch 0,27 Prozent, weitere zehn Jahre später brachte die Grundsteuer 0,24 Prozent des BIP ein, 1995 0,23 und 2008 nur noch 0,2 Prozent.
Unter Experten herrscht Konsens darüber, dass die Voraussetzung für eine dynamische Entwicklung der Grundsteuer eine Reform der Einheitsbewertung ist. Behält man das bisherige System bei, müssten rund 2,2 Mio. Einheitswertakten bearbeitet und in den Folgejahren regelmäßig aktualisiert werden, was mit einem "erheblichen laufenden Verwaltungsaufwand" verbunden sei, gibt Steuerexperte Karl Bruckner zu bedenken.
Außerdem gibt es eine lange Liste von Steuerbefreiungen. Neben bestimmtem Grundbesitz des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden sind unter anderem teilweise Grundstücke der ÖBB, von gesetzlich anerkannten Kirchen bzw. bestimmte Liegenschaften des Roten Kreuzes von der Besteuerung befreit.














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