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Zuletzt aktualisiert: 01.02.2010 um 13:41 UhrKommentare

Wenn das Gaspedal klemmt: Sofort bremsen und auskuppeln

Die richtige Reaktion in so einem Fall kann für den Fahrer nur "bremsen und auskuppeln" lauten, niemals jedoch den Zündschlüssel ganz abziehen.

Foto © AP

Schadhafte Gaspedale stürzen derzeit nicht nur den japanische Autokonzern Toyota in die Krise, für betroffene Fahrzeuglenker können brenzlige Situationen entstehen, wenn das Pedal klemmt und das Auto ungewollt beschleunigt. Die richtige Reaktion in so einem Fall kann für den Fahrer nur "bremsen und auskuppeln" lauten, riet der ÖAMTC in einer Aussendung am Montag. Niemals jedoch den Zündschlüssel ganz abziehen.

Während für Autos mit Schaltgetriebe bremsen und gleichzeitig auskuppeln gilt, muss man bei Automatikgetriebe den Schalthebel auf die Position "neutral" stellen. Um Schäden am Motor zu verhindern, ist es ratsam, eventuell noch während der Fahrt den Motor abzustellen. Dazu dreht man den Zündschlüssel eine Stufe zurück. "Die Zündung aber nie ganz abschalten oder gar den Zündschlüssel abziehen. Dadurch wird die Lenkradsperre aktiv und das Fahrzeug ist nicht mehr steuerbar", warnte Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor beim Club. Bedenken sollte man auch, dass bei abgestelltem Motor die Servolenkung nicht und die Bremskraftunterstützung nur mehr für einige Bremsungen funktioniert.

"Sowohl die Kontrolle als auch eventuell notwendige Reparaturen sind im Fall eines Rückrufs kostenlos und unabhängig von Garantie- und Gewährleistungsfristen", stellte Club-Juristin Ursula Zelenka klar. Keine Entschädigung gibt es für den Zeitaufwand. Kommt es aufgrund eines klemmenden Gaspedals zu einem Unfall, so kommt das Produkthaftungsgesetz zum Tragen. "Das bedeutet, der Hersteller des mangelhaften Produkts hat für Schäden aufzukommen", erklärte Zelenka.

Die Information von betroffenen Fahrzeug-Besitzern wird in Österreich üblicherweise über den Versicherungsverband durchgeführt. Besitzer von betroffenen Fahrzeugen sollten möglichst zeitnah einen Kontrolltermin bei einem Vertragshändler vereinbaren, riet der ÖAMTC.


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